Rechtsanwalt Werner Ebbert
Rechtsanwalt Werner Ebbert
Hüstener Markt 3
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Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht,
Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, uvm.
Justitia
Recht der Pflegeversicherungen
Pflegeeinstufung, Pflegehilfsmittel, Bauliche Veränderung auf Grund einer Behinderung, Überprüfung von Pflegestufen, Regressansprüche
Wurden Ihnen gegenüber bereits Regressansprüche geltend gemacht?
Sind Sie sicher, dass sie den richtigen Betrag zur Unterbringung Ihrer Angehörigen zahlen oder wollen Sie das überprüfen lassen?
Pflege: Hand in Hand Pflege: Hand in Hand Pflege: Hand in Hand
Lassen Sie sich helfen!

Die soziale Pflegeversicherung, geregelt im Sozialgesetzbuch XI, ist einem ständigen Wandel und einer dauerhaften Weiterentwicklung unterworfen. Die letzte Novellierung des SGB XI fand zum 01.01.2017 statt. Bei der Beratung eines Anspruchsstellers bezüglich Leistungen der sozialen Pflegeversicherung betrachten wir auch die mit diesem Rechtsgebiet zusammenhängenden Ansprüche nach dem SGB XII, Sozialhilfe, wie nach dem SGB V, Ansprüche gegen die jeweilige Krankenkasse. Eingeschlossen wird auch die Betrachtung der Regressansprüche des Sozialhilfeträgers gegen etwaige Unterhaltsverpflichtete des Anspruchsstellers und Pflegebedürftigen.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Prüfung der:

• Voraussetzung der Pflegestufen 0 bis 5
• Prüfung der Ansprüche auf Pflegegeld
• Pflegesachleistung
• Verhinderungspflege
• Tages- und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• Prüfung der Voraussetzung der Personen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (u.a. Demenz) nach § 45 a SGB XI
• Ansprüche im Rahmen der Heimunterbringung
• Rückzahlungspflicht für Sozialhilfeleistung und Erstattung seitens der Unterhaltspflicht, u.a. nach § 94, 103 ff SGB XII